Schritt 1 von 5
Ansässigkeit
Das Land der Ansässigkeit bestimmt, welche CFC-Regeln auf Ihre Situation Anwendung finden.
Art. 167 TUIR: Die italienischen CFC-Regeln greifen, wenn eine ansässige Person eine ausländische Einheit (direkt oder indirekt) kontrolliert, die einer effektiven Besteuerung von weniger als 50 % der italienischen unterliegt (also < 12 % effektiv gegenüber 24 % IRES).
Referenz: Art. 167 TUIR, geändert durch D.Lgs. 142/2018 (Umsetzung ATAD)